Mittwoch, 11. März 2009

Superlative

Glarus ist die Bezeichnung für einen Schweizer Kanton sowie für dessen Hauptstadt. Die Stadt Glarus ist die kleinste Hauptstadt der Schweiz. Nach dem verheerenden Brand von 1861 wurde sie quadratisch, mit Straßenkarrees wie in New York, wieder aufgebaut. Das Glarnerland ist eines der steilsten Alpentäler der Schweiz. Das Wappen des Kantons Glarus zeigt als einziges Kantonswappen einen Menschen: den heiligen Fridolin mit Wanderstab und Bibel. Die Stadt Glarus liegt im Schatten des rund 2300 m hohen Vorderglärnisch. Dieser wurde 1655 als erster Berg naturgetreu auf Papier gebannt, vom Atlantenmaler Jan Hackaert in einer großartigen Panoramaansicht. Im letzten Sommer wurde die Tektonikarena Sardonia, dazu gehören u.a. das Martinsloch und die Tschingelhörner, mit der Aufnahme ins UNESCO-Welterbe als weltweit einzigartig ausgezeichnet.

Der Kanton Glarus ist als erster Schweizer Kanton dabei, seine Gemeindestruktur radikal zu reformieren. Die heute noch 25 Ortsgemeinden, 18 Schulgemeinden, 16 Fürsorgegemeinden und 9 Tagwen (auch das ein Glarner Unikum, siehe Verfassung des Kantons Glarus, SR 131.217 Art. 123, der Tagwen besteht aus den Tagwensbürger, andernorts einfach Bürgergemeinde) sollen bis zum 1.1.2011 zu den 3 Großgemeinden Glarus Nord, Glarus Mitte und Glarus Süd zusammen geschlossen werden. Die Glarner sind als hitzige Streithähne bekannt, also erzwang das Glarner Stimmvolk im Rahmen der Abstimmungen zur Gemeindestrukturreform die erste außerordentliche Landsgemeinde seit 120 Jahren. Die Reform wurde trotzdem angenommen und schreite nun "zeitgemäß" voran, wie im Internetauftritt GL2011 nachzulesen ist. Kürzlich machten Schlagzeilen die Runde, dass mehr als die Hälfte der Gemeinden vor dem Zusammenschluss und dem damit verbundenen Machtverlust noch einmal aus dem Vollen schöpfen. Es sollen ja nicht nur 6 Mio Ausgaben eingespart, sondern auch 330 Gemeinderäte abgesetzt werden. Und diese budgetieren, solange sie noch das Sagen haben, fröhlich rote Zahlen, senken Steuern, bewilligen Investitionen ... Die Kantonsregierung sprach prompt ihr Machtwort, nannte das Vorgehen einen "inakzeptablen kurzfristigen Vermögensverzehr" und setzte alle Beschlüsse von Orts-, Einheits-, Schul- und Bürgergemeinden außer Kraft.

In Glarus wurde am 13. Juni 1782 die "letzte Hexe" Europas, Anna Göldi hingerichtet. Im März 2007 lehnten sowohl die Glarner Kantonsregierung wie auch der reformierte Kirchenrat eine Rehabilitation Anna Göldis anlässlich ihres 225. Todestages ab mit der Begründung, sie sei im Bewusstsein der Glarner Bevölkerung längst rehabilitiert. Am 7. November 2007 überwies der Glarner Landrat eine Motion an den Regierungsrat mit dem Auftrag, Anna Göldi zu rehabilitieren. Am 10. Juni 2008 beschloss der Regierungsrat, Anna Göldi 226 Jahre nach ihrer Hinrichtung vom Tatbestand der «Vergiftung» zu entlasten. Zugleich stellte die Regierung dem Parlament den Antrag, den Prozess vom Juni 1782 als Justizmord zu bezeichnen. Am 27. August 2008 genehmigte der Glarner Landrat einstimmig und ohne Diskussion den Beschluss der Regierung. Er anerkannte, dass das damals gefällte Urteil in einem nicht rechtmäßigen Verfahren zustande gekommen und Anna Göldi Opfer eines Justizmords geworden war.

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